In Zeiten von horrend steigenden Energiekosten entscheiden sich immer mehr für eine Photovoltaikanlage. Was viele nicht wissen: Bund, Länder und Kommunen fördern diese keineswegs nur für Familien, sondern auch für Betriebe.
Aktuell ist die Lage auf dem Rohstoffmarkt alles andere als einfach. In erster Linie ist es das in den letzten Monaten nur in stark verminderter Menge in Europa ankommende Gas aus Russland, welches zahlreichen Fachleuten und Branchenkennern Sorgenfalten auf die Stirn treibt, die düstere Prognosen für den Winter stellen. Da allerdings das Gas für weitaus mehr als nur das Heizen benötigt wird, schießen seit Monaten auch die Preise für Lebensmittel, Strom und Treibstoff, aber auch für Transportmittel und zahlreiche weitere Güter des täglichen Bedarfs in die Höhe.
Da liegt es natürlich auf der Hand, dass nach Möglichkeit Ressourcen geschont und damit auch die eigenen Ausgaben zumindest etwas vermindert werden. Dies gilt gleichermaßen für den privaten, als auch den gewerblichen Sektor. Immer öfter wird in diesem Kontext eine eigene Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung als Mittel zum Zweck angesehen. Diente eine solche in den vergangenen Jahren hauptsächlich dazu, um die grüne Energiewende einzuläuten, ohne große Amortisations-Ambitionen zu untermalen, so gilt die Photovoltaikanlage in immer mehr Expertenkreisen inzwischen als mittelfristige Möglichkeit, die Energiekosten auf einem zumindest einigermaßen erträglichen Niveau zu belassen.
Schließlich ist nach einer Anschaffung erst einmal Schluss mit laufenden Kosten und die bloße Kraft der Sonne lässt den Zähler im Wechselrichter Tag für Tag seine Runden drehen. Zudem wird die Beschaffung nicht unwesentlich gefördert, und dass nicht nur für Privatpersonen.
Die Errichtung einer Photovoltaikanlage kann gleich von mehreren Förderprogrammen subventioniert werden, und in der Regel macht das auch keinen Unterschied, ob eine solche Anlage nun auf dem Dach bzw. Freiflächen eines Privathauses oder einem Firmengebäude angebracht wird. Möglichkeiten in diese Richtung bestehen in Förderungen, die die direkte Errichtung, aber auch den laufenden Betrieb vergüten.
Von staatlicher Seite
Das wohl bedeutendste, deutschlandweit anwendbare Förderprogramm ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG. Diese vereint seit Juli 2021 die bereits zuvor bestehenden Programme von KfW und Bafa unter einem Dach und wurde von der Bundesregierung im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 ins Leben gerufen.
Um diese Förderung in Anspruch zu nehmen, müssen die errichteten Anlagen die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erfüllen und die Gebäude, auf welchen diese geförderten Anlagen errichtet werden, dürfen nicht zur primären Stromerzeugung gebaut werden. Innerhalb dieses Programms können neben dem Kauf der Anlage auch die Installationskosten sowie die Erweiterung bereits bestehender Bestandsanlagen auf Dächern, Fassaden oder Freiflächen mit eben jenen Fördergeldern unterstützt werden. Die BEG-Förderung kann gleichermaßen von Unternehmen, Organisationen aber auch Privatpersonen beantragt werden.
Für im Fachjargon als Nichtwohngebäude bezeichnete Gewerbebauten bestehen gewisse Bestimmungen. So muss es sich um ein besonders energieeffizientes Effizienzgebäude 40 handeln, für welches schließlich ein Kredit mit Tilgungszuschuss gewährt wird. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten orientiert sich an der Nettogrundfläche des Gebäudes. Wird der Antrag gewährt, beläuft sich dieser auf 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt maximal 30 Mio. Euro. Davon erhalten die Antragsteller 12,5 Prozent, also maximal 3,75 Mio. Euro als Tilgungszuschuss. Kommunen können zudem mit einer direkt ausgezahlten Beihilfe unter die Arme greifen.
Wieder in Schwung
Nachdem der deutsche Photovoltaik-Markt nach dem Jahre 2012 aufgrund politischer Anpassungen des EEG-Rahmens massiv einbrach, weist dieser spätestens seit 2018 wieder ein deutliches Wachstum auf.
Jede kWh zählt
Die vielleicht bekannteste Förderung von PV-Anlagen ist die EEG-Einspeisevergütung. Großunternehmen sind davon zwar ausgenommen, jedoch müssen diese per Definition als solche eingeteilt werden. Für alle anderen besagt die Einspeisevergütung, dass über einen Zeitraum von 20 Jahren der Betreiber der Photovoltaikanlage einen zum Inbetriebnahmezeitpunkt festgelegten Vergütungssatz erhält. Dieser liegt im Juli 2022 bei 6,24 Cent pro kWh bei Anlagen bis 10 kWp Nennleistung. Bei größeren Anlagen sinken die Rückvergütungen teils deutlich.
In den Kommunen
Neben staatlichen Förderprogrammen bestehen auch noch zahlreiche regionale Subventionsmöglichkeiten, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind. Außerdem gibt es bestimmte Photovoltaik-Kredite von Geldinstituten, die unter gewissen Voraussetzungen auch an Unternehmen ausgegeben werden. Hier empfehlen wir, in jedem Fall vor der Detail- und Finanzierungsplanung mit der Hausbank zu sprechen.
Situation in Österreich
In der Alpenrepublik ist die Lage vergleichbar mit Deutschland. Auf Bundesebene fördert der Staat Österreich auf zwei unterschiedliche Arten. Per Investitionszuschuss in einer Höhe von 20 bis 30 Prozent wird die Errichtung selbst subventioniert, außerdem besteht noch eine Tarifförderung für den eingespeisten Strom. Die beiden relevanten Förderstellen sind einerseits die OeMAG sowie der Klima- und Energiefonds des Bundes. Außerdem gibt es in beinahe jedem Bundesland unterschiedliche Photovoltaik-Förderungen. Allerdings sind diese ausschließlich in Form von nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen in der Höhe von 20 bis 30 Prozent der Investitionskosten erhältlich. Als Faustregel gilt eine Förderhöhe von rund 200 bis 250 Euro pro kWp Nennleistung, je nach Bundesland. Eine Kombination von Bundes- und Länderförderung ist in der Regel nicht möglich.
Wir Ihnen sowohl für Deutschland als auch für Österreich die wichtigsten Links zusammengetragen, über die Sie nicht nur weiterführende Informationen finden, sondern auch direkt einen Förderantrag stellen können.
Deutschland
BAFA / BEG
Informationen vom Bund für rechtliche Rahmenbedingungen der Fördermöglichkeiten
KfW
Weiterführende Bestimmungen zur BEG
(Bundesförderung für effiziente Gebäude)
Österreich
OeMAG
Investitionszuschüsse nach dem Erneuerbaren-
Ausbau-Gesetz (EAG) beantragen
Klima- und Energiefonds
Wissenswertes zu Energiewende, Klimawandel sowie zur Bewusstseinsbildung
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